Berechtigungen bei Abschluss
Bei Abschluss der Höheren Lehranstalt für Tourismus hat der Schüler folgende Berechtigungen
Die Höhere Lehranstalt für Tourismus ist eine höhere, berufsbildende Lehranstalt mit fünfjähriger Schulzeit und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung, die zur Führung des Berufstitels TOURISTIKKAUFMANN/-FRAU berechtigt, ab.
| Die Höhere Lehranstalt für Tourismus - Ausbildungsschwerpunkt "Dritte lebende Fremdsprache" vermittelt darüber hinaus fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen kommunikative Kompetenz, Hotel- und Reisebürokorrespondenz sowie im Fachvokabular des Tourismusmanagements in drei lebenden Fremdsprachen. Die Absolventen sind vor allem in Bereichen tätig, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraussetzen, wie in der Erstellung regionaler und überregionaler Tourismuskonzepte, in der Planung und Überwachung von Betriebsabläufen, in der Planung und Koordinierung branchenspezifischer EDV-Einsätze, in der Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung sowie in allen betrieblichen Organisationseinheiten, die fremdsprachliche Korrespondenz erfordern. | |
Die Ausbildung vermittelt eine höhere berufliche Bildung, die am Arbeitsmarkt unmittelbar umsetzbar ist und die Verwendung in gehobenen Berufen ermöglicht. Die Absolventen verfügen über einen vergleichbar hohen beruflichen Ausbildungsstand wie Absolventen postsekundärer Ausbildungsgänge in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und können ähnliche Verantwortungen übernehmen sowie entsprechende Aufgaben ausüben.
Neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes müssen allfällige spezifische Praxis- und/oder Befähigungsprüfungsnachweise erbracht werden. Absolventen können nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zum Beispiel Gewerbeunternehmungen des Gastgewerbes oder Handelsgewerbes führen bzw. die Befähigungsprüfung für Reisebüro, Fremdenführer, Versicherungsberater, Unternehmensberater, Vermögensberater, Werbeagenturen, Immobilienberater, Spediteur etc. ablegen.
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung befähigt zum Antritt eines Studiums an einer Universität, Hochschule, Akademie oder an einem Fachhochschul-Studienlehrgang. Bei Aufnahme eines Studiums an einer einschlägigen Fachhochschule kann die Studienzeit verkürzt werden.

Der Abschluss führt zu folgender Berechtigung
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